Signaturen & eIDAS

QES, AES und FES – der Unterschied

Was die drei Signaturklassen nach eIDAS bedeuten und wann Sie welche einsetzen.

Zuletzt aktualisiert: 12. März 2026

Einfache Elektronische Signatur (FES)

Die einfachste Form. Keine Identitätsprüfung erforderlich. Geeignet für interne Dokumente oder Vereinbarungen mit niedrigem Risiko. Beispiel: Mandantenfragebogen, interne Bürokommunikation. Beweiskraft: niedrig.

Fortgeschrittene Elektronische Signatur (AES)

Erfordert eine eindeutige Zuordnung zur unterzeichnenden Person und die Erfassung von IP-Adresse und Zeitstempel. Geeignet für Mandatsvereinbarungen, Honorarvereinbarungen und die meisten kanzleiinternen Prozesse. Beweiskraft: mittel bis hoch.

Qualifizierte Elektronische Signatur (QES) – in Vorbereitung

Höchste Sicherheitsstufe nach eIDAS. Entspricht rechtlich einer handschriftlichen Unterschrift (Art. 25 Abs. 2 eIDAS). Erfordert eine Identitätsprüfung per Video-Ident oder eID. Pflicht für: notariell relevante Dokumente, bestimmte gerichtliche Schriftsätze. VollSign bietet QES aktuell noch nicht an – sie ist für ein späteres Release in Vorbereitung.

Welche Signaturklasse für welches Dokument?

AES: Mandatsverträge, Honorarvereinbarungen, Vollmachten im laufenden Mandat. FES: interne Kommunikation, einfache Empfangsbestätigungen. Für Dokumente mit Schriftformerfordernis (§ 126 BGB, z. B. Bürgschaften, Miet- und Darlehensverträge) ist aktuell ein Verfahren außerhalb von VollSign nötig, bis QES verfügbar ist.