Serverstandort
Alle Daten werden ausschließlich auf Servern in Deutschland gespeichert. Übermittlungen in Drittstaaten außerhalb der EU erfolgen nur über Standardvertragsklauseln (SCCs) mit sorgfältig ausgewählten Dienstleistern. Subunternehmer sind auf der Unterauftragsverarbeiter-Liste aufgeführt.
Aufbewahrungsfrist und Anonymisierung
Signierte Dokumente werden standardmäßig unbegrenzt aufbewahrt. Kanzleiinhaber können unter "Kanzlei > Einstellungen" eine Frist von 6 bis 100 Jahren festlegen; die gesetzliche Untergrenze beträgt 6 Jahre (§ 50 BRAO). Nach Ablauf anonymisiert VollSign personenbezogene Daten im Anwendungsdatensatz, während kryptografische Nachweise und das Prüfprotokoll erhalten bleiben. Die Löschung zugehöriger Dateiobjekte im Speicher ist derzeit nicht automatisiert.
Auskunftsrecht und Datenlöschung (Art. 15/17 DSGVO)
Mandanten können ein Auskunfts- oder Löschungsersuchen stellen. VollSign stellt Ihnen einen Export aller personenbezogenen Daten einer Person als PDF auf Knopfdruck zur Verfügung. Für die Löschung navigieren Sie zu "Kontakte > [Person] > Daten löschen".