Compliance & Datenschutz

Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) anfordern

Schritt-für-Schritt-Anleitung für Kanzleien, die einen rechtssicheren AVV mit VollSign benötigen.

Zuletzt aktualisiert: 8. März 2026

Warum ist ein AVV Pflicht?

Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Pflicht, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet. Da VollSign Mandantendaten verarbeitet, ist ein AVV rechtlich zwingend erforderlich.

AVV anfordern

Navigieren Sie zu "Einstellungen > Rechtliches > AVV anfordern". Klicken Sie auf "AVV beantragen". Unser Compliance-Team sendet Ihnen innerhalb von 1–2 Werktagen einen vorausgefüllten AVV zu. Dieser ist individuell auf Ihre Kanzlei zugeschnitten.

AVV unterzeichnen und archivieren

Den erhaltenen AVV können Sie direkt über VollSign rechtsgültig signieren und archivieren. Eine Kopie verbleibt in Ihrem Dokumentenarchiv unter "Einstellungen > Rechtliches > Meine Verträge".