Warum ist ein AVV Pflicht?
Gemäß Art. 28 DSGVO ist ein schriftlicher Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) Pflicht, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag der Kanzlei verarbeitet. Da VollSign Mandantendaten verarbeitet, ist ein AVV rechtlich zwingend erforderlich.
AVV anfordern
Navigieren Sie zu "Einstellungen > Rechtliches > AVV anfordern". Klicken Sie auf "AVV beantragen". Unser Compliance-Team sendet Ihnen innerhalb von 1–2 Werktagen einen vorausgefüllten AVV zu. Dieser ist individuell auf Ihre Kanzlei zugeschnitten.
AVV unterzeichnen und archivieren
Den erhaltenen AVV können Sie direkt über VollSign rechtsgültig signieren und archivieren. Eine Kopie verbleibt in Ihrem Dokumentenarchiv unter "Einstellungen > Rechtliches > Meine Verträge".