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Rechtliches

Auftragsverarbeitungsvertrag

Ein DSGVO-konformer Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) für alle VollSign-Kunden.

Gültig ab: 1. Januar 2025Zuletzt aktualisiert: 1. März 2026

Einleitung

Dieser Auftragsverarbeitungsvertrag ("AVV") ist Bestandteil des Vertrages zur Nutzung der VollSign-Dienste zwischen der VollSign GmbH ("Auftragsverarbeiter") und dem Kunden ("Verantwortlicher"). Er regelt die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß Art. 28 DSGVO.

01

1. Gegenstand und Laufzeit

Dieser AVV umfasst die Verarbeitung personenbezogener Daten von Mandanten und Unterzeichnern im Zusammenhang mit der Bereitstellung der VollSign-Plattform. Der AVV gilt für die Laufzeit des Hauptdienstleistungsvertrages.

02

2. Art und Zweck der Verarbeitung

VollSign verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen zum Zweck der Erstellung, Verwaltung und Ausführung digitaler Vollmachten. Die Verarbeitung umfasst Speicherung, Abruf und Übertragung von Daten, soweit dies für den Dienst erforderlich ist.

03

3. Kategorien betroffener Personen

Mandanten und Unterzeichner der VollSign nutzenden Kanzlei. Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) werden nicht verarbeitet, es sei denn, dies wird vom Verantwortlichen ausdrücklich aktiviert.

04

4. Technische und organisatorische Maßnahmen

VollSign implementiert geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs), um ein dem Risiko angemessenes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, einschließlich Verschlüsselung im Ruhezustand und bei der Übertragung, Zugangskontrollen, regelmäßiger Backups und Incident-Response-Verfahren.

05

5. Unterauftragsverarbeiter

VollSign nutzt eine begrenzte Anzahl von Unterauftragsverarbeitern. Eine aktuelle Liste wird gepflegt und ist unter /subprocessors abrufbar. Kunden werden über Änderungen mit einem Vorlauf von 30 Tagen informiert.

Unterauftragsverarbeiter ansehen

06

6. Rechte der betroffenen Personen

VollSign unterstützt den Verantwortlichen bei der Erfüllung von Anträgen betroffener Personen (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Portabilität) innerhalb der gesetzlichen Fristen der DSGVO.

07

7. Löschung und Rückgabe

Bei Beendigung des Dienstleistungsvertrages werden alle personenbezogenen Daten nach Wahl des Verantwortlichen innerhalb von 30 Tagen gelöscht oder zurückgegeben, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.

Auftragsverarbeitungsvertrag

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